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Neues Rechtsschutzprodukt AXA-ARAG

Die AXA-ARAG hat das Aerzte-Rechtschutzprodukt, welches der Interessenverband vermittelt, erweitert und neue allgemeine Vertragsbedingungen (AVB 05.2016) erlassen.

10.03.2017

  Die AXA-ARAG hat das Aerzte-Rechtschutzprodukt, welches der Interessenverband vermittelt, erweitert und neue allgemeine Vertragsbedingungen (AVB 05.2016) erlassen. Daraus resultiert eine Vielfalt von Erweiterungen in der Versicherungsdeckung, ohne Einschränkungen im bisher gewährten Versicherungsschutz. Die wichtigsten Anpassungen finden Sie in der nachstehenden Aufzählung:

  • Wegfall des Selbstbehaltes in Wirtschaftlichkeitsverfahren und Tarmed-Fällen
  • Ausdehnung der geografischen Versicherungsdeckung auf die ganze Welt
  • Erhöhung der Haupt-Versicherungssumme auf CHF 600000.-
  • Bauverträge und Baueinsprachen sind mitversichert
  • Neue integrierte Rechtsgebiete in der Grundversicherung wie Datenschutz, Steuerrecht, Markenrecht, Urheberrecht etc.
  • Streitigkeiten im Rahmen der Betriebs- / Berufsausübungsbewilligung sowie Nichterneuerung Aufenthaltsbewilligungen und Arbeitsbewilligungen neu versichert
  • Abwehr von Haftpflichtansprüchen, wenn nicht versicherbar
  • Sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten mit Versicherungen im Ausland
  • Rechtsgebiete wie Patentrecht, Gesellschaftsrecht können neu eingeschlossen werden

Eine detaillierte Übersicht aller Änderungen finden Sie in den nachstehenden PDFs

 

Vergleich AVB 05.2016 zu AVB 11.2012

Vergleich AVB 05.2016 zu AVB 08.2006

Gerne beraten wir Sie persönlich. Wir freuen uns.
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