Verbandsvorsorge der 2. Säule

Dr. Winter hat in den letzten 3 Jahren ihre internistische Praxis in der Agglomeration einer grösseren Stadt aufgebaut. Jetzt stimmt das Einkommen und Frau Dr. Winter denkt angesichts ihres Alters und des nach wie vor schmalen Vorsorgekontos daran, ihre Altersvorsorge in den nächsten Jahren stärker zu gewichten. Als Selbständigerwerbende hat sie die Möglichkeit, sich entweder der Vorsorge ihres Personals oder der standeseigenen Vorsorge des Berufsverbandes anzuschliessen. Die Entscheidung ist rasch zu Gunsten der Verbandsvorsorge gefällt, deckt diese doch ihre Bedürfnisse weitaus besser ab, als der starre Vorsorgeplan für ihre Mitarbeiterinnen. Die Vorsorgebeiträge bis maximal 20% des Praxis-Einkommens sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar und verringern zudem das AHV-pflichtige Einkommen, weil die Hälfte der Aufwendungen an die 2. Säule als betrieblicher Aufwand geltend gemacht werden können.

 

Zweck Absicherung zur Fortführung der gewohnten Lebenshaltung in Ergänzung zur 1. Säule (AHV/IV) gegen die Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
Versicherungsschutz und Leistungsarten Alter: Alterskapital oder Altersrente.
Invalidität: Invalidenrente, Invaliden-Kinderrente.
Tod: Todesfallkapital, Witwen- und Waisenrente.
Prämienbefreiung Spar- und Risikobeitrag bei Invalidität.
Leistungshöhe Abhängig von Vorsorgeplan/Plankombination und versichertem Gehalt.
Sinnvoll für Selbständige und angestellte Ärztinnen und Ärzte.
Prämien Abhängig von Vorsorgeplan und versichertem Gehalt.
Unsere Partner Pro Medico Stiftung, Verbandsvorsorge für Ärztinnen und Ärzte, sowie Vorsorgestiftung ZAV.
Ihre Vorteile Mark & Michel, als Geschäftsstelle der Pro Medico Stiftung sowie der Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsverband, bürgt für kontinuierliche Beratung und Betreuung.
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