Berufshaftpflichtversicherung
Frau Dr. Winter ist eine gute Ärztin. Dennoch kann auch ihr einmal ein Fehler unterlaufen. Eine Fehldiagnose oder ein "ärztlicher Kunstfehler" kann fatale Folgen für Patient und Arzt haben. Dessen ist sich Frau Dr. Winter bewusst. Sie hat deshalb schon bei der Praxiseröffnung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von CHF 5 bis 20 Mio. und diversen Zusätzen für Sonderrisiken abgeschlossen.
Zweck | Bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die kraft gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes gegen die versicherte Person erhoben werden. |
Versicherungsschutz und Leistungsarten | Tötung, Körperverletzung oder anderweitige Gesundheitsschädigung an Personen. Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen. Diverse individuelle Zusätze möglich, z.B. Ausschluss der Einrede der Grobfahrlässigkeit, Rechtsschutz im Strafverfahren oder Haftpflicht für MieterIn von Praxisräumlichkeiten. |
Leistungshöhe | Garantiesumme CHF 5 bis 20 Mio. |
Sinnvoll für | Ein Muss für alle selbständigen Ärztinnen und Ärzte. |
Prämien | Abhängig von Garantiesumme und ärztlichem Spezialgebiet. |
Unsere Partner | Axa-Winterthur, Zürich, UNIS und Helvetia. |
Ihre Vorteile | Rahmenvertrag mit Vorzugskonditionen. |
Bemerkungen | Neben dem/der BetriebsinhaberIn als Versicherungsnehmer sind auch Praxisassistentinnen und allfällige Praxisvertreter zuschlagsfrei mitversichert. Weitere, dauernd beschäftigte Medizinalpersonen wie AssistentInnen oder PhysiotherapeutInnen können gegen einen Prämienzuschlag mitversichert werden. |