Personalvorsorge der 2. Säule
Herr Dr. Peterhans beschäftigt neben einer Praxisassistentin noch einen Physiotherapeuten zu 50%. Beide Angestellten beziehen ein monatliches Gehalt, welches gemäss Gesetz im Rahmen der beruflichen Vorsorge zu versichern ist. Da Herr Peterhans selbst der Vorsorgeeinrichtung seines Berufsverbandes angeschlossen ist, ist es naheliegend, auch die Angestellten dort zu versichern. Die Vorsorgeeinrichtung liefert nämlich nicht nur Rechnung und persönliche Ausweise, sondern auch eine praktische Lohnabrechnung aufgrund der gemeldeten Gehälter, was Frau Peterhans eine Menge lästiger Rechenarbeit zu Beginn des Jahres oder bei Lohnänderungen abnimmt.
Zweck | Schutz der versicherten Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität in Ergänzung zur 1. Säule. |
Versicherungsschutz und Leistungsarten | Alter: Altersrente oder Alterskapital. Invalidität: Invalidenrente, Invaliden-Kinderrente. Tod: Todesfallkapital, Witwen- und Waisenrente. Prämienbefreiung Spar- und Risikobeitrag bei Erwerbsunfähigkeit. |
Leistungshöhe | Abhängig von Vorsorgeplan/Plankombination und versichertem Gehalt. |
Sinnvoll für | Obligatorisch für Arbeitnehmende mit mehr als CHF 22'680.– Jahreslohn. |
Prämien | Abhängig von Lohn, Alter, Geschlecht und Vorsorgeplan, üblicherweise Aufteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50%. |
Unsere Partner | Pro Medico Stiftung, Verbandsvorsorge ZAV |
Ihre Vorteile | Zusätzliche Lohnabrechnung für jede versicherte Person. |
Bemerkungen | Bestellen Sie unsere Broschüre Personalversicherungen, eine Wegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmende. |