Personal-Unfallversicherung gemäss UVG
Herr Schweizer beschäftigt in seiner Praxis ein sportliches Team. Eine Mitarbeiterin bricht sich bei einem Handball-Turnier den rechten Unterarm und fällt bis auf weiteres aus.
Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt ab dem 3. Tag 80% der Lohnkosten und kommt für die ambulanten und stationären Arzt- und Spitalkosten (allgemeine Abteilung) auf. Würde ein Unfall zu dauernder Invalidität oder Tod führen, wären weitergehende Invaliditäts- und Todesfalleistungen versichert.
Zweck | Absicherung der finanziellen Folgen bei Unfall für die ArbeitnehmerIn, Heilungskosten bei Unfall. |
Versicherungsschutz und Leistungsarten | Finanzieller Schutz bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder Todesfall. Heilungskosten ambulant und Spital (allgemein). Unfalltaggeld ab 3. Tag. Invalidenrente ab 721. Tag. Witwenrente. Waisenrente pro Kind. |
Leistungshöhe | Taggeld 80% des versicherten Verdienstes von maximal CHF 148'200.--/Jahr. |
Sinnvoll für | Alle ArbeitnehmerInnen sind über den/die ArbeitgeberIn obligatorisch versichert. Personen mit weniger als 8 Arbeitsstunden/Woche sind nur gegen Betriebsunfall versichert (inkl. Arbeitsweg). Nur Personen mit mehr als 8 Arbeitsstunden/Woche sind obligatorisch gegen Nichtbetriebsunfall versichert |
Prämien | Gesetzliche Prämien, branchenabhängig. Betriebsunfallprämie wird vom Arbeitgeber übernommen. Nichtbetriebsunfallprämie wird vom Arbeitnehmer übernommen. |
Unsere Partner | Axa-Winterthur, Solida, Zürich und Helsana. |
Ihre Vorteile | Bestellen Sie unsere Broschüre Personalversicherungen, eine Wegleitung für ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn. |