Personal-Unfallversicherung gemäss UVG

Herr Schweizer beschäftigt in seiner Praxis ein sportliches Team. Eine Mitarbeiterin bricht sich bei einem Handball-Turnier den rechten Unterarm und fällt bis auf weiteres aus.
Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt ab dem 3. Tag 80% der Lohnkosten und kommt für die ambulanten und stationären Arzt- und Spitalkosten (allgemeine Abteilung) auf. Würde ein Unfall zu dauernder Invalidität oder Tod führen, wären weitergehende Invaliditäts- und Todesfalleistungen versichert.

 

Zweck Absicherung der finanziellen Folgen bei Unfall für die ArbeitnehmerIn, Heilungskosten bei Unfall.
Versicherungsschutz und Leistungsarten Finanzieller Schutz bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder Todesfall. Heilungskosten ambulant und Spital (allgemein).
Unfalltaggeld ab 3. Tag.
Invalidenrente ab 721. Tag.
Witwenrente.
Waisenrente pro Kind.
Leistungshöhe Taggeld 80% des versicherten Verdienstes von maximal CHF 148'200.--/Jahr.
Sinnvoll für Alle ArbeitnehmerInnen sind über den/die ArbeitgeberIn obligatorisch versichert. Personen mit weniger als 8 Arbeitsstunden/Woche sind nur gegen Betriebsunfall versichert (inkl. Arbeitsweg). Nur Personen mit mehr als 8 Arbeitsstunden/Woche sind obligatorisch gegen Nichtbetriebsunfall versichert
Prämien Gesetzliche Prämien, branchenabhängig.
Betriebsunfallprämie wird vom Arbeitgeber übernommen.
Nichtbetriebsunfallprämie wird vom Arbeitnehmer übernommen.
Unsere Partner Axa-Winterthur, Solida, Zürich und Helsana.
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