Motor-/Wasserfahrzeugversicherung

Frau Walters Sohn ist kein Strassenrowdy. Deshalb leiht ihm seine Mutter auch ab zu ihren Wagen. Trotz aller Vorsicht ist es aber nun doch passiert. Durch eine kurze Unachtsamkeit hat Sohn Walter eine Auffahrkollision verursacht, bei welcher beide Fahrzeuge erheblich beschädigt werden. Frau Walter ist zum Glück gut versichert. Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden am fremden Fahrzeug, die Kaskoversicherung denjenigen am eigenen Auto. Selbst den Bonusverlust hat Frau Walter kürzlich versichert, so dass dieser unangenehme Zwischenfall für Sohn Walter ohne schwere finanzielle Folgen bleibt.

 

Zweck Schutz des Fahrers / der Fahrerin, der Insassen und des Fahrzeuges vor den finanziellen Folgen von Unfall, Beschädigung und Verlust.
Versicherungsschutz und Leistungsarten Haftpflichtversicherung für den Fahrzeugführer gegen Sach- und Personenschäden.
Teil- oder Vollkaskoversicherung für Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs.
Unfallversicherung für mitfahrende Fahrzeuginsassen.
Leistungshöhe Haftpflichtversicherung unbegrenzt.
Voll- bzw. Teilkasko nach Wert/Alter des Fahrzeugs.
Sinnvoll für Haftpflichtversicherung: Obligatorisch für jedes Fahrzeug.
Vollkaskoversicherung: Für Neuwagen empfohlen.
Teilkaskoversicherung: Bedingt für ältere Fahrzeuge.
Insassen-Unfall: Wer auf Nummer sicher gehen will.
Prämien Abhängig von Gesellschaft, Fahrzeugtyp, Alter, Fahrstil und Unfallvorgeschichte des Halters.
Unsere Partner Axa-Winterthur, Zürich, Mobiliar und Helvetia.
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