Gebundene Vorsorge der Säule 3a

Herr Dr. Meier hat einen langen Ausbildungsweg hinter sich. Nach dem Studium der Medizin hat er sich 7 Jahre intensiv seiner Facharzt-Ausbildung gewidmet. Dann erfolgte mit der Eröffnung einer eigenen Arztpraxis der Schritt in die berufliche Selbständigkeit. In den ersten 3 Jahren hiess es Kredite amortisieren und auf Sparflamme leben, denn inzwischen ist Herr Meier verheiratet und hat zwei Kinder. Die Praxis läuft heute gut, vom Einkommen bleibt ein Teil übrig. Doch mittlerweile ist Herr Meier 38 Jahre alt und beginnt sich zusammen mit seiner Frau Gedanken über die Altersvorsorge zu machen. Bei der Eröffnung der Praxis hat er sich das bisher angesparte Guthaben der 2. Säule auszahlen lassen und als Eigenkapital in die Praxis investiert. Zwar hat er sich mit der Praxiseröffnung bei seiner Verbandsvorsorgeeinrichtung der 2. Säule angeschlossen, doch vorerst ohne oder mit geringem Sparteil. Herr Meier möchte daher in den kommenden Jahren seine Alterskapitalbildung intensivieren. Er lässt den Sparteil seiner Vorsorge auf das Maximum erhöhen und richtet zusätzlich eine Vorsorge der Säule 3a ein. Diese Gelder sind zweckgebunden, d.h. für die Altersvorsorge reserviert, dafür aber vom steuerbaren Einkommen abziehbar, was ihm in seiner gegenwärtigem Situation bei steigenden Einkünften und zunehmender Steuerlast sehr entgegenkommt.

 

Zweck Zweckgebundene, steuerbegünstigte Alters- und/oder Risikovorsorge als Ergänzung oder Alternative zur Vorsorge der zweiten Säule.
Versicherungsschutz und Leistungsarten Grundsätzlich stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Versicherungslösung: Im Rahmen einer gebundenen, kapitalbildenden Lebensversicherung mit Leistungen im Todes- und Erlebensfall. Prämienbefreiung bei Invalidität. Individuell erweiterbar mit weiteren Risikokomponenten (z.B. Erwerbsausfalldeckung).
Banklösung: Reines Banksparen auf ein gebundenes Vorsorgekonto Säule 3a ohne Risikoversicherungen.
Leistungshöhe Versicherungslösung: Je nach getroffener Vereinbarung und Versicherungsdauer unterschiedlich. Im Leistungsfall kommen die vereinbarten Summen zur Auszahlung.
Banklösung: Im Leistungsfall kommt das angesparte Guthaben zur Auszahlung.
Sinnvoll für Alle berufstätigen Personen mit Einkommensüberschuss, die eine höhere Steuerlast zu tragen haben.
Prämien Für Personen mit 2. Säule (Angestellte und Selbständigerwerbende) max. CHF 7‘056.– pro Jahr. Für Personen ohne 2. Säule max. 20% des Erwerbseinkommens, höchstens jedoch CHF 35‘280.– pro Jahr.
Unsere Partner Versicherung Schweizer Ärzte, Axa-Winterthur, Generali, Helvetia Patria, Zürich, Div. Banken.
Ihre Vorteile Breite Palette an Säule 3a Versicherungslösungen mit herkömmlichen oder fondsgebundenen Sparteilen.
Bemerkungen Die Banklösung ist flexibler als die Versicherungslösung, da keine vertragliche Prämienverpflichtung besteht. Dafür fehlt bei der Banklösung der Risikoschutz gänzlich.
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