Todesfall-Kapitalversicherung/Waisenrenten

Frau Müller hat ihren Ehegatten durch eine heimtückische Krankheit verloren. Herr Müller war Arzt und hinterlässt neben seiner Frau 3 unmündige, in Ausbildung stehende Kinder, eine im Aufbau begriffene Arztpraxis und ein Eigenheim. Als verantwortungsbewusster Ehemann und Vater hat sich Herr Müller frühzeitig von kompetenter Seite beraten lassen und die entsprechenden Vorkehrungen getroffen. Zusätzlich zu den staatlichen Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in Form von Witwen- und Waisenrenten gelangen nun Leistungen aus seiner Verbandsvorsorge sowie aus einer zusätzlichen privaten Police zur Auszahlung. Die noch bestehende Schuld auf den Praxisinvestitionen wird aus einer weiteren an die Bank verpfändeten Police getilgt. Somit kann die Praxis ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand liquidiert werden. Die insgesamt versicherten Leistungen ermöglichen der Familie eine Weiterexistenz im gewohnten Rahmen. Auch das kürzlich erworbene Eigenheim kann weiterhin finanziert werden.

 

Zweck Absicherung der langfristigen privaten Lebenshaltungskosten für die Hinterbliebenen bei Tod durch Krankheit und (optional) Unfall. Berücksichtigung von Rückstellungen für die künftige Inflation und Altersvorsorge.
Versicherungsschutz und Leistungsarten Todesfallkapitalversicherung: Einmalige Auszahlung einer festgelegten Summe. Konstante oder über eine bestimmte Zeit (in der Regel bis Pensionsalter) linear abnehmende Summe.
Ehepartnerrente: Jährlich wiederkehrende Leistung bis zum Tod (ggf. Wiederverheiratung). Üblicherweise nur im Rahmen von Vorsorgelösungen (1. Säule AHV, 2. Säule BVG) versichert.
Waisenrenten: Jährlich wiederkehrende Leistung pro Kind, zahlbar bis Alter 18, bzw. 25, wenn in Ausbildung.
Leistungshöhe Todesfallkapital: CHF 10'000.– bis CHF 1'000'000.– pro Träger.
Witwenrente: AHV: Max. CHF 23'520.– pro Jahr, im BVG abhängig vom Vorsorgeplan und versichertem Gehalt.
Waisenrente: AHV: Max. CHF 11'760.– pro Kind und Jahr, im BVG abhängig vom Vorsorgeplan und versicherten Gehalt.
Ergänzende Waisenrente: CHF 3'000.– bis CHF 18'000.– pro Kind und Jahr.
Sinnvoll für Alle Berufstätigen, insbesondere selbständige Personen mit Versorgerpflichten und Kindern im Ausbildungsalter.
Prämien AHV und BVG gegeben. Ergänzende Waisenrenten: auf Grund kollektivem, altersunabhängigem Tarif günstiger. Die Prämie ist unabhängig von der Anzahl Kinder.
Unsere Partner Stiftung freie Vorsorge, Versicherung Schweizer Ärzte
Ihre Vorteile Vorteilhaftes Angebot für Todesfallrisikokapitalversicherung zur Kreditabsicherung für Praxiseinsteiger.
Zusätzliche Waisenrentenversicherung mit attraktivem Preis-Leistungsverhältnis durch die Kollektiv-Verträge der Interkantonalen beruflichen Vorsorgestiftung für Ärzte und andere akademische Berufe.
Bemerkungen Obige Produkte stellen reine Todesfallrisikoversicherungen dar. Sie sind nicht zu verwechseln mit der gemischten Lebensversicherung, welche ebenfalls einen Todesfallschutz, aber auch ein Erlebensfallkapital (Sparteil) beinhalten. Diese Lösungen werden unter Freie Vorsorge der Säule 3b und Gebundene Vorsorge der Säule 3a behandelt.
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